Fachkräfte beraten zum Kindesschutz
Die Psychologische Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche hat sich schon immer aus ihrem Selbstverständnis heraus dem Kindesschutz verpflichtet. Durch die Einführung des Paragrafen 8a SGB VIII (seit 01.05.2010) und des neuen Bundeskinderschutzgesetzes (seit 01.01.2012) wurde der Schutzauftrag erweitert und konkretisiert.
Unser Angebot
Drei Mitarbeiterinnen mit Ausbildung als Kindesschutzfachkraft stehen den katholischen Kindertageseinrichtungen und den Einrichtungen und Diensten der Abteilung Kind, Jugend und Familie des Caritasverbandes beratend in ihrer Funktion als "insoweit erfahrene Fachkraft" zur Verfügung.
In dieser Fachberatung werden im Gespräch mit den Erziehern / Erzieherinnen und der Einrichtungsleitung
- gewichtige Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung gesammelt
- fallbezogenes Grundlagenwissen zum Thema Kindeswohlgefährdung vermittelt, insbesondere zu den Bereichen körperliche und seelische Gewalt, sexueller Missbrauch und Vernachlässigung
- eine Gefährdungseinschätzung für das betroffene Kind vorgenommen
- Möglichkeiten der Intervention innerhalb der Einrichtung zum Schutz des Kindes erarbeitet
- über Möglichkeiten der Einbeziehung der Eltern beraten
- Hilfsmöglichkeiten für die betroffenen Familien erörtert
- ggf. weitere Kooperationspartner einbezogen,
um den Schutz des Kindes sicherzustellen.
Insbesondere wird mit den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen der katholischen Kindertageseinrichtungen die Frage erörtert, wie bei den Erziehungsberechtigten auf die Inanspruchnahme von Hilfen hingewirkt werden kann und welche Ressourcen hierfür zur Verfügung stehen.
Ziel: Handlungssicherheit erhalten
Sie erhalten Handlungssicherheit im Umgang mit dem Kind und seiner Familie, mit dem Blickwinkel der Ressourcennutzung. Sie wissen, welche Kooperationspartner Sie für den Schutz des Kindes einbeziehen müssen.
Dieses Angebot der Beratung durch eine "insoweit erfahrene Fachkraft" ist für die katholischen Kindertagesstätten kostenfrei und findet in den Räumen der Kindertageseinrichtung statt - nach Bedarf auch mehrfach pro Fall.
Achtung:
In Fällen von akuter Kindeswohlgefährdung (bedeutet unmittelbare Gefahr für Leib, Seele und Leben des Kindes) wenden Sie sich bitte unmittelbar an die Kindesschutzstelle des Sozialen Dienstes der Stadt Mannheim
Telefon: 0621 / 293-3700
Mo - Do 8.30 - 16 Uhr und Fr 8:30 - 15 Uhr
Außerhalb der Dienstzeit:
Rufen Sie die Polizei an. Diese wird in Zusammenarbeit mit dem Sozialen Dienst abklären, welche Maßnahmen zum Schutz des Kindes zu treffen sind.